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   LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07   

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https://dejure.org/2007,7722
LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07 (https://dejure.org/2007,7722)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2007 - 16 Ta 94/07 (https://dejure.org/2007,7722)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2007 - 16 Ta 94/07 (https://dejure.org/2007,7722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, § 127 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageweises Begehren der Weiterbeschäftigung neben einem Kündigungsschutzantrag; Stellung des Weiterbeschäftigungsantrags als uneigentlichen Hilfsantrag als kostengünstigere Variante; Mutwilligkeit eines im Wege einer objektiven Klagehäufung unbedingt gestellten Antrags

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1
    Mutwillige Rechtsverfolgung bei objektiver Klagehäufung durch unbedingten Weiterbeschäftigungsantrag neben Kündigungsschutzantrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Mutwillig handelt deshalb, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist (vgl. BGH 10. März 2005 NJW 2005, 1497; Kammerbeschluss v. 16. Februar 2005 - 16 Ta 13/05; G/M/P/M-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. 2004§ 11a Rz 95; Musielak/Fischer ZPO 4. Aufl. 2005 § 114 Rz 30; ZölEURler/Philippi ZPO 26. Aufl. 2007 § 114 Rz 30).
  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 777/87

    Uneigentlicher Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Nach unangefochtener Rechtsprechung (vgl. BAG 08. April 1988 AP Nr. 4 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung) kann der Weiterbeschäftigungsantrag jedoch als sog. uneigentlicher oder unechter Hilfsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag gestellt werden.
  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Denn während der unbedingt gestellte Weiterbeschäftigungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag separat (mit einem Monatsverdienst) zu bewerten ist, führt der als uneigentlicher Hilfsantrag gestellte Weiterbeschäftigungsantrag, jedenfalls in Bezug auf die Gerichtskosten, nicht zu einer Werterhöhung, sofern über ihn nicht entschieden wird (vgl. HessLAG 23. April 1999 NZA-RR 1999, 434 m.w.N.; BCF/Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. 2006 §§ 12, 12a Rz 60; G/M/P/M-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. 2004 § 12 Rz 110) Die Gegenansicht (vgl. LAG Hamm 16. Dezember 2004 LAGReport 2005, 124; LAG Köln 31. Juli 1995 AR-Bl. ES 160.13 Nr. 2000) findet im Gesetz keine Stütze.
  • LAG Berlin, 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05

    Unbedingte Klage auf vorläufige Weiterbeschäftigung; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Danach war hier die unbedingte Stellung eines Antrags auf Weiterbeschäftigung neben dem Kündigungsschutzantrag mutwillig (ebenso bereits Kammerbeschluss v. 28. August 2001 - 16 Ta 308/01; HessLAG 19. Juni 2001 - 9 Ta 159/01; LAG Berlin 29. November 2005 NZA-RR 2006, 214; LAG Düsseldorf 17. Mai 1989 LAGE § 114 ZPO Nr. 16).
  • LAG Hessen, 16.02.2005 - 16 Ta 13/05

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Mutwillig handelt deshalb, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist (vgl. BGH 10. März 2005 NJW 2005, 1497; Kammerbeschluss v. 16. Februar 2005 - 16 Ta 13/05; G/M/P/M-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. 2004§ 11a Rz 95; Musielak/Fischer ZPO 4. Aufl. 2005 § 114 Rz 30; ZölEURler/Philippi ZPO 26. Aufl. 2007 § 114 Rz 30).
  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 28/98

    Wertfestsetzung; Separate Bewertung von unbedingt gestelltem

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Denn während der unbedingt gestellte Weiterbeschäftigungsantrag neben dem Kündigungsschutzantrag separat (mit einem Monatsverdienst) zu bewerten ist, führt der als uneigentlicher Hilfsantrag gestellte Weiterbeschäftigungsantrag, jedenfalls in Bezug auf die Gerichtskosten, nicht zu einer Werterhöhung, sofern über ihn nicht entschieden wird (vgl. HessLAG 23. April 1999 NZA-RR 1999, 434 m.w.N.; BCF/Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. 2006 §§ 12, 12a Rz 60; G/M/P/M-G/Germelmann ArbGG 5. Aufl. 2004 § 12 Rz 110) Die Gegenansicht (vgl. LAG Hamm 16. Dezember 2004 LAGReport 2005, 124; LAG Köln 31. Juli 1995 AR-Bl. ES 160.13 Nr. 2000) findet im Gesetz keine Stütze.
  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1734/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2007 - 16 Ta 94/07
    Denn die Frage der Mutwilligkeit betrifft auch und gerade die Art der verfahrensmäßige GeltendEURmachung des Anspruchs (vgl. BVerfG 22. Dezember 1992 FamRZ 1993, 1422; G/M/P/M-G/Germelmann aaO).
  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gelte dann, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam sei oder ein besonderes Interesse des Arbeitnehmers an der Beschäftigung bestehe (vgl. LAG Berlin, 10. Mai 2005, 17 Ta 849/05, RVGreport 2005, 360 = juris, Rn. 8 f.; 29.November 2005, 17 Ta 1981/05, NZA-RR 2006, 214, Nr. 2 der Gründe; LAG Düsseldorf, 17. Mai 1989, 14 Ta 52/89, LAGE ZPO § 114 Nr. 16; LAG Hessen, 23. März 2007, 16 Ta 94/07, AGS 2007, 512).
  • LAG Hessen, 16.08.2016 - 3 Ta 92/16

    Wird ein Weiterbeschäftigungsanspruch neben der Kündigungsschutzklage nicht im

    In diesem Fall entspricht die gewählte (unbedingte) Antragsformulierung nicht dem Grundsatz sparsamer Prozessführung und ist als mutwillig anzusehen (vgl. z.B. LAG Hessen 14. Mai 2015 -2 Ta 22/15- Rn. 7; LAG Hamm 09. Dezember 2013 -14 Ta 347/13- Rn. 15ff (18); LAG Hessen 23. März 2007 -16 Ta 94/07- Rn. 5, jeweils nicht veröffentlicht, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 2 Ta 22/15

    § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 ZPO

    Mutwilligkeit im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO liegt damit beispielsweise regelmäßig vor, wenn ein Weiterbeschäftigungsanspruch neben der Kündigungsschutzklage nicht im Wege eines uneigentlichen oder unechten Hilfsantrags geltend gemacht wird; in diesem Fall entspricht die gewählte Antragsformulierung nicht dem Grundsatz sparsamer Prozessführung und ist als mutwillig anzusehen (So auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1989 - 14 Ta 52/89; LAG Berlin, Beschluss vom 29. November 2005 - 17 Ta 1981/05; LAG Hessen, Beschluss vom 23. März 2007 - 16 Ta 94/07, allesamt zitiert nach [...]).
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